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SIS-Handball.de "TuS Bergen" www.hvn-online.com handball-vereine.de handballbezirk-lueneburg.de
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KLV Celle e.V. Klaus MICHALSKI (klau-mich.info) Klaus-Michalski.info lauftreff.de aller-weser-skating.de Thomas Begemann lauftreff-tv-uelzen.de www.Deutsches-Sportabzeichen.de
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Niedersächsischer Turnerbund: http://www.ntb-infoline.de/cms_new/
Deutscher Turnerbund: http://www.dtb-online.de/
Niedersächsische Turnerjugend: http://www.ntj.de/
Deutsche Turnerjugend: http://www.tuju.de/
Kinterturnen DTB: http://www.kinderturnen.de/
Niedersächsisches Turnteam: http://www.ntt-turnen.de/
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Sponsoring - Unternehmenslogo auf der Internetseite eines Vereins
Die ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring ist im sog. Sponsoring-Erlass, BMF-Schreiben vom 18. 2. 1998, BStBl. I 1998, Seite 212, geregelt.
Ist die Empfängerin der Sponsoren-Gelder oder –Leistungen eine steuerbegünstigte Körperschaft, können diese sein entweder
Die Abgrenzung erfolgt nach den allgemeinen Regeln der Abgabenordnung. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt nicht vor, wenn der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Pflege seines Images auf seine Leistungen an die Körperschaft hinweist. Auch dann, wenn die empfangende Körperschaft den Sponsor auf Plakaten, Katalogen, Veranstaltungshinweisen oder auf ihrer Internet-Homepage namentlich mit Emblem oder Unternehmens-Logo respektive Internet-Adresse nennt, liegt kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor.
Dagegen liegt bei der Empfängerin ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, wenn sie an den Werbemaßnahmen mitwirkt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Link von der Vereins-Homepage auf das Internet-Angebot des Sponsors eingerichtet ist (Verfügung der OFD Nürnberg vom 21. 2. 2000 – S 0183 – 19/St 31).
Ein solcher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann kein Zweckbetrieb sein.
Steuerliche Behandlung beim Sponsor:
Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring gemachten Aufwendungen können
sein.
Die steuerliche Behandlung beim Sponsor hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die steuerliche Einschätzung der Sponsoren-Einnahmen beim Empfänger. (BMF-Schreiben vom 18. 2. 1998, a. a. O.)